- Zimmerbrand - Maske verrutscht / Schnittwunde - zwei verletzte FA
(bl) Anger (Bayern). Zimmerbrand im Dachgeschoss eines größeren Wohngebäudes. Aufgrund der in der Wohnung gelagerten hohen Brandlast kam es zu einer starken Rauch- und Hitzeentwicklung. Personen befanden sich bei Eintreffen der Feuerwehr nicht mehr in unmittelbarer Gefahr. In Rahmen des Innenangriffs unter Atemschutz kam es zu nachfolgend beschriebenen Situationen:
Unfall 1: Ein Atemschutzgeräteträger stieß mit der Maske an die Atemluftflasche des vorausgehenden Trupppartners, der sich gerade in einer Drehbewegung befand. Die Maske des Atemschutzgeräteträgers verrutsche dabei leicht. Durch erneutes Festziehen der Maskenbänderung konnte die Maske schnell wieder sicher fixiert werden. Im weiteren Verlauf des Innenangriffs blieb beim gleichen Atemschutzgeräteträger mit hoher Wahrscheinlichkeit der Trageriemen der mitgeführten Wärmebildkamera an der Maske hängen. Dadurch wurde die Maske vom Gesicht geschoben. Der Atemschutzgeräteträger nutzte umgehend die Luftdusche des Lungenautomaten um nicht zu viel Rauch einzuatmen. Der Einsatz wurde umgehend abgebrochen. Das Verlassen des Gebäudes war selbstständig ohne Sicherheitstrupp möglich. Der Rettungsdienst brachte den Atemschutzgeräteträger mit einer Rauchgasintoxikation zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Das Atemschutzgerät und die Maske wurden außer Dienst gestellt und nach dem Einsatz einer genauen Überprüfung unterzogen. Mit den Atemschutzgeräteträgern der betroffenen Feuerwehr fand im Nachgang intern einen Nachbesprechung zur Sensibilisierung statt.
Unfall 2: Während der Aufräumarbeiten in der Brandwohnung verletzte sich ein weiterer Atemschutzgeräteträger am Oberschenkel (Schnittverletzung). Beim Anheben eines vom Brand betroffenen Fernsehgerätes durschnitt ein Glasteil die mehrlagige Überhose des Atemschutzgeräteträgers und fügte ihm die Verletzung zu. Er wurde ebenfalls ins Krankenhaus gebracht und ambulant behandelt.
Aus dem geschilderten Einsatzgeschehen lassen sich folgende Punkte ableiten:
- Der feste Sitz der Atemschutzmaske ist unerlässlich.
- Das Umhängen von Ausrüstungsgegenständen (WBK, Messgeräte, Funkgerät, Leinen, ...) birgt die Gefahr des Verhedderns am Atemanschluss.
- Beispielsweise durch Gurtschlösser oder Karabiner in Tragebändern kann ein „seitliches Ablegen“ ermöglicht werden. Die Ausrüstung muss dann beim Ablegen oder Weitergeben nicht über den Kopf geführt werden.
- Selbstaufrollende Halterungen für Wärmebildkameras stellen eine Alternative zu Tragebändern dar.
- Die Luftdusche kann, bei ausreichender Atemluftreserve, kurzzeitig eine Situationsverbesserung bringen.
- Besonders bei Räumungsarbeiten im Brandschutt ist, so weit möglich, auf spitze und scharfkantige Gegenstände zu achten.
Quelle: Michael Brandl, Kreisbrandmeister im Berchtesgadener Land