Januar 2000 - Schwelbrand - ein verletzter FA nach Absturz

Kreis Heilbronn. Bei einem Schwelbrand hatte sich ein FA mit einem schweren Atemschutzgerät auf dem Rücken eine Treppe hochgetastet und war kurz darauf zweieinhalb Meter tief abgestürzt. Denn die kleine Galerie (Revisionsbühne für Kaminkehrer), auf der er herumgekrochen war, hatte kein Geländer. Die Folgen des Sturzes während des Einsatzes: dreifacher Beckenbruch, gebrochener Oberarm und dreißig Prozent Erwerbsminderung.

Der FA klagte gegen den Eigentümer (Verkehrssicherungspflicht).

In einer brennenden Wohnung könne ein Feuerwehrmann jedoch nicht auf den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung vertrauen, begründete der Richter sein Urteil in einer Zivilklage.

In seinem Urteil (Nov. 2001) kam der Amtsrichter zu dem Schluss, dass die Frage der Verkehrssicherungspflicht für Feuerwehrleute im Einsatz keine Rolle spiele. Ein Geländer an einer Galerie solle nur normale Besucher im Alltag schützen. Feuerwehrleute dagegen müssten sich auch vor unvorhergesehenen Gefahren hüten. "Ihr Einsatz ist als solcher schon gefährlich und zwingt zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen", sagte der Richter in der Begründung seines Urteils. Die Klage des FA sei deshalb weder begründet, noch habe der Mann Anspruch auf Schmerzensgeld.

Quelle: Stuttgarter Zeitung