Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - Atemschutz
Anfang 2002 wurde auf der Homepage der staatlichen Feuerwehrschule Regensburg der Entwurf "Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - Atemschutz" von der zuständigen Projektgruppe zur Diskussion gestellt. Gegenüber der alten Fassung wurden Atemschutzüberwachung, Notfallmeldung und Notfalltraining deutlicher herausgestellt.
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - Atemschutz wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 9. Sitzung am 18. und 19. September 2002 in Bodenheim genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen. Die Änderungen wurden auf der 15. Sitzung am 16. und 17. März 2005 in Heyrothsberge genehmigt.
Auf den Internetseiten vieler Feuerwehrschulen oder auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe können Sie die FwDV 7 herunterladen. Zudem sind die Erläuterungen zur FwDV 7 interessant, die z.B. von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg online zur Verfügung gestellt werden: Erläuterungen zur FwDV 7.
Folgende Inhalte möchten wir direkt an dieser Stelle vorstellen:
- Atemschutzüberwachung ist bei jeder Übung und bei jedem Einsatz Pflicht
- Jeder Trupp muss über ein Handsprechfunkgerät verfügen. Anmerkung von Atemschutzunfaelle.eu: Wir empfehlen ein Funkgerät pro Atemschutzgeräteträger!
- Unfälle und Beinaheunfälle müssen dem Leiter der Feuerwehr gemeldet werden
- Atemanschluss und Atemschutzgerät eines Verunfallten müssen unverändert sichergestellt werden (Flaschendruck notieren, Ventilstellung markieren)
- Notsignalgeber werden empfohlen. Anmerkung von Atemschutzunfaelle.eu: Wir empfehlen dringend jedes Atemschutzgerät mit Notsignalgeber auszurüsten!
- Für Notfallmeldungen wird das Kennwort "MAYDAY" eingeführt.
FwDV 7 in den Bundesländern
Da der Brandschutz von den einzelnen Bundesländern reglementiert wird, obliegt diesen auch die Einführung von Feuerwehr-Dienstvorschriften. Die Zeitspannen zwischen dem Entwurf Anfang 2002 und der jeweiligen Einführung ist daher unterschiedlich.
Einführung der FwDV 7 in Deutschland
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Bundesland | Eingeführt am | Erlass |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 29.10.2002 06.09.2004 |
zur Anwendung Empfohlen Az.: 5-1510.0/6 [s. u.] |
Bayern | 11.02.2003 | Az. ID2-2212.07-6 (AllMBl Nr. 3/2003, S. 60 f) |
Berlin | 2002 | [s. u.] |
Brandenburg | 21.10.2002 | [s. u.] Liste der LSTE |
Bremen | 16.06.2003 | [s. u.] |
Hamburg | 13.06.2003 | [s. u.] |
Hessen | 01.05.2006 | StAnz. 15/2006 S. 855 |
Mecklenburg-Vorpommern | 03.02.2003 | [s. u.] |
Niedersachsen | 06.12.2003 | 52-13221/7 - VORIS 21090 |
Nordrhein-Westfalen | 07.11.2002 | 37- 4.385-1.7/1.8 (MBl. NRW 2002 S. 1235) |
Rheinland-Pfalz | 05.11.2002 | [s. u.] |
Saarland | ja | [s. u.] |
Sachsen | 16.01.2006 | [s. u.] |
Sachsen-Anhalt | 19.05.2003 | [s. u.] |
Schleswig-Holstein | 01.07.2003 | IV 333 - 166.431.9 |
Thüringen | 01.12.2002 | [s. u.] |
Nicht gekennzeichnete Angaben stammen aus einer öffentlichen Auflistung der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg.