Hinweise für den Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung

Stand: 21. Januar 2006

(dk) Bei der laufenden Untersuchung des tödlichen Unfalls der beiden Feuerwehrmänner bei einem Brandeinsatz in Tübingen am 17. Dezember vergangenen Jahres ist die vom Innenministerium eingesetzte Unfallkommission auf ein bisher nicht bekanntes Problem bei der Verwendung von Feuerwehrschläuchen gestoßen. Genormte Schläuche, die seit Jahrzehnten auch gegen brandtypische Wärmebelastung ihre Widerstandsfähigkeit tagtäglich unter Beweis stellen, platzen relativ schnell, wenn in ihnen nicht Wasser, sondern Schaum befördert wird. Sie verlieren unter Wärmeeinwirkung rasch ihre Festigkeit.

Landesbranddirektor Hermann Schröder hat die Feuerwehren in Baden-Württemberg und die Ministerien der anderen Bundesländer umgehend darüber informiert. "Das schnelle Platzen der Schläuche kann unsere Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung in Gebäuden, also beim so genannten Innenangriff, vor plötzliche und unvorhersehbare Gefahrensituationen stellen. Unabhängig davon, ob dies in kausalem Zusammenhang mit den tödlichen Unfällen in Tübingen steht, haben wir aus Sorge um die Sicherheit jetzt unserer Feuerwehrleute umgehend von diesen Sachverhalt unterrichtet", sagte Schröder am Mittwoch, 18. Januar 2006, in Stuttgart.

"Den Feuerwehren geben wir besondere Empfehlungen, wie sie bei der Verwendung von Druckluftschaum vorgehen sollen", so der Landesbranddirektor. "Dies gilt vor allem beim Innenangriff, wenn die Druckschläuche beispielsweise mit glühenden, brennenden oder anderweitig erwärmten Teilen in Berührung kommen könnten. Das Druckluftschaumverfahren, das eine Verbesserung in der Brandbekämpfung bedeutet, weil es unter anderem Löschwasserschäden verringert, kann unter Beachtung dieses Warnhinweises ansonsten weiterhin angewendet werden. Eine abschließende Bewertung kann erst nach umfangreichen Versuchen abgegeben werden."

Das Innenministerium habe die Hersteller von Druckluftschaumanlagen und den für Schläuche zuständigen Normausschuss in das weitere Verfahren bereits einbezogen. Wichtig sei auch, dass neben den polizeilichen Ermittlungen auch alle eventuell vorhandenen gerätetechnischen und taktischen Konsequenzen aus dem Unfall gezogen würden. "Wir sind dies vor allen Dingen auch den toten Feuerwehrkameraden und ihren Angehörigen schuldig", betonte der Landesbranddirektor.

Quelle: Pressemitteilung Innenministerium Baden-Württemberg, Landesbranddirektor Hermann Schröder